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Von dem Rechtsgutachter Dr. Yusuf al-Qaradawi, dem Vorsitzenden der „International Union of Muslim Scholars“ (IUMS), einem der prominentesten muslimischen Rechtsgutachter der Gegenwart

(Institut für Islamfragen, dh, 11.04.2012)

Aus einem Fernsehinterview des arabischen Fernsehsenders Al-Jazeera

Moderator: „Ihre Eminenz, wir erhielten kürzlich viele Zuschauerbriefe aus westlichen Ländern, vor allem aus Spanien. Das Hauptthema dieser Briefe ist die Kopftuchproblematik. [Muslimische] Mädchen legen notgedrungen ihre Kopftücher ab. Vor allem im Sportunterricht müssen die Mädchen sie ablegen, um am Sportunterricht teilnehmen zu dürfen. Andernfalls dürften sie nicht teilnehmen, was bedeuten würde, dass sie im Fach Sport nicht bestehen würden. Infolge dessen würden sie das Ziel nicht erreichen, d. h. sie dürften nicht mehr am Sportunterricht teilnehmen. Sie müssten [infolge dessen] mehr Fächer belegen und mehr Gebühren bezahlen, schafften keinen Abschluss und vieles mehr. Was ist die Lösung für dieses Problem, was können diese Mädchen tun?“

Dr. al-Qaradawi: „Passen Sie auf: Ich habe schon in Frankreich [dieses Thema] angesprochen, als diese Problematik entstand. Frankreich ist das Land, das dieses Problem ausgelöst hat. Frankreich verbot Musliminnen, Kopftücher an Schulen zu tragen. Damals habe ich den Muslimen gesagt, dass wir unseren Töchtern das Recht auf Bildung nicht verweigern dürfen. Andernfalls entwickeln wir uns zu einer rückständigen Gemeinschaft. Wir müssen das Lernen fördern.

Diese Problematik unterliegt bindenden Regeln, die besagen: ‚Notwendigkeit erlaubt, was [sonst] verboten ist‘. Diese Regel findet sich in 5 Koranversen, in Allahs Buch [dem Koran]. Z. B. heisst es dort: ‚Wenn aber jemand durch Not [dazu] getrieben wird und dabei keinen Ungehorsam oder Übertretung begeht, dann ist dein Herr allverzeihend, allbarmherzig.‘ (6,145)

Diese Regel wird von einer anderen Regel ergänzt und reguliert: ‚Was notgedrungen erlaubt ist, darf so lange erlaubt werden, wie es notwendig ist‘. Deshalb habe ich damals den Musliminnen gesagt: Tragen Sie Ihr Kopftuch oder Ihre Kopfbedeckung so lange, bis Sie in der Schule sind. Dort legen Sie Ihr Kopftuch ab, betreten die Schule und besuchen den Unterricht. Andernfalls werden wir unsere Töchter in Unwissende verwandeln.“

[Die Ansprache richtet sich an Musliminnen in Spanien): „Nehmen Sie am Sportunterricht teil. Da der Sportunterricht [bei Nichtteilnahme] zum Durchfallen [einem fehlendem Abschluss] führen könnte, besuchen Sie den Sportunterricht! Mädchen müssen sich dabei sehr gut bedecken. Falls ein Mädchen ihre Brust bedecken kann, muss sie dies tun.

Allerdings gilt dieses Verhalten [das vorübergehende Ablegen des Kopftuches] als [vorübergehende] Notwendigkeit. Wir dürfen es nicht zur Normalität unseres Lebens werden lassen. Wir müssen diese Notwendigkeit als Ausnahme betrachten, die praktiziert wird, die aber nicht als Maßstab angesehen werden darf.“

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=U2Wg_4IIKe0&feature=related

Frage: „In welcher Art und Weise darf oder muss eine Frau nach dem islamischen Gesetz gezüchtigt werden?“ [Scheich al-Arifi bezieht sich auf Sure 4,34: ‚Und jene [die Ehefrauen], von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, meidet sie ihm Ehebett und schlagt sie.’]

Antwort: „Ein Ehemann kann bisweilen seine Ehefrau mit Schlägen züchtigen, während sie ihn mit ihrem Weinen züchtigt. Und während er durch Anschreien das bekommt, wonach er verlangt, bekommt sie, was sie möchte, durch Weinen und Gefühle. Manchmal empfinden die Männer vielleicht das Weinen einer Frau härter als das Schlagen mit Schwertern.“

Die erste Stufe ist: ermahnt sie einmal, zweimal, dreimal usw. Falls das nichts bringt, meidet sie im Ehebett, d. h., dass der Ehemann nicht mehr mit seiner Ehefrau verkehren soll. Er ignoriert sie. Er achtet nicht auf ihre Worte, z. B., wenn er nach Hause kommt und isst. Wenn sie ihn fragt: ‚Wie geht’s dir?‘, antwortet er nicht. Wenn sie ihn fragt: ‚Möchtest du einen Tee?‘, antwortet er ihr nicht. Er meidet sie im Ehebett, bei Gesprächen, er verkehrt nicht mit ihr, er schläft in einem anderen Zimmer. Damit zeigt er ihr: ‚Ich bin sauer auf dich.‘

Vielleicht sagt sie sich: ‚Allah sei Dank. Jetzt habe ich das ganze Bett für mich allein. Nun kann ich mich im Bett hin- und herdrehen, wie ich möchte‘. Also, falls diese zwei Schritte mit ihr nicht helfen, was muss er [gemäß Sure 4,34] tun? Jetzt kommt der letzte Schritt: ‚und schlagt sie.‘

… Schläge ins Gesicht sind verboten, selbst wenn es um ein Tier geht. Wenn z. B. ein Kamel oder ein Esel das Laufen verweigert, darfst du ihn nicht ins Gesicht schlagen. Wenn man ein Tier nicht ins Gesicht schlagen darf, wie verhält es sich dann mit einem Menschen? Leichtes Schlagen bedeutet, dass man nicht ins Gesicht schlagen darf. Einige muslimische Gelehrten raten, dass er [der Ehemann] sie [die Ehefrau] mit einem dünnen Zweig schlagen soll [arab. miswak: Teile dieses Zweiges werden auf der Arabischen Halbinsel noch heute zum Zähneputzen benutzt. Oft hat dieser Zweig einen Durchmesser zwischen 5 mm und 2 cm]. Ein Mann könnte z. B. zu seiner Frau sagen: ‚Das Kind ist neben den Ofen gefallen. Hol es weg davon‘, oder ‚Das Kind spielt mit dem Strom [der Steckdose], hol es weg davon!‘ Die Frau würde antworten: ‚Ich habe jetzt keine Zeit. ‚ Er entgegnet ihr: ‚Ich sage dir, hol es dort weg!‘ Dann schlägt er sie mit einem dünnen Zweig [arab. miswak], nicht mit einer Wasserflasche, einem Teller oder einem Messer. Nein, das darf er nicht tun. Die muslimischen Gelehrten sagen, dass er sie mit einem dünnen Zweig schlagen soll. … Das zeigt, dass das Ziel nicht ist, ihr weh zu tun. Wenn du ein Tier schlägt, tust du das, damit es ihm weh tut, so dass es dir gehorcht. Du kannst ein Tier nicht ansprechen: ‚Oh, bitte Kamel, bitte Esel, bitte Schaf, ich möchte diesen Gefallen von Dir. ‚ Das Tier versteht das nicht. Es versteht nur durch Schläge. Ein Esel versteht nur durch Schläge. Aber die Frau, der Mann oder das Kind verstehen durch Gefühle. Du schlägst sie [deine Ehefrau] daher mit einem dünnen Zweig, leicht mit deiner Hand usw. Damit sagst du ihr: ‚Frau, ich kann es nicht mehr ertragen. Es reicht mir. Es ist genug!‘ Also, so ist das Schlagen [der Ehefrauen] gemeint. Er schlägt sie leicht. Das leichte Schlagen bedeutet, dass er ihr Gesicht nicht verletzen darf. Er schlägt sie an Körperstellen, wo keine Spuren zurückbleiben, er schlägt sie nicht auf die Hand, sondern an Körperstellen, an denen kein Schaden entstehen kann, so dass sein Handeln nicht als Angriff auf sie betrachtet werden kann. Er [der Ehemann] darf sie [die Ehefrau] nicht wie ein Tier oder ein Kind schlagen, bei denen man überall hinschlägt. Leider schlagen viele Ehemänner ihre Frauen, wenn sie verärgert sind. Wenn er mit dem Schlagen anfängt, schlägt er so, als ob er eine Wand schlagen würde. Er schlägt vielleicht mit der linken und rechten Hand oder wird sie vielleicht sogar mit dem Fuß treten. Oh, mein Bruder, du prügelst dabei einen Menschen. Es ist Dir verboten [die Frau auf diese Weise zu schlagen].“

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=PJGjC1rsQXs

Von dem prominenten muslimischen Gelehrten, Rechtsgutachter und Verkünder des Islam, Muhammad al-Arifi

Rechtsgutachten-Nr.: 22468

Veröffentlicht: 16. April 2012 in Fatwasammlung

Frage: „Wie soll ich mich verhalten, wenn mein Mann kein gläubiger Muslim mehr ist?“

Antwort: „Allahs Prophet hat befohlen den Gläubigen [Muslim] zu heiraten, denn die Frau ist schwach. Deshalb neigt sie dazu, ihre Überzeugung, ihr Denken und sogar ihre Religion leicht zu wechseln, wenn nur der kleinste Anstoß dazu kommt. Sie dürfen daher nichts riskieren, indem sie einen [Muslim] mit schwachem Glauben heiraten, geschweige denn, einen Atheisten, um ihn angeblich recht zu leiten [zum Glauben an den Islam zu führen].

Die Heirat mit einem Atheisten ist ungültig. Der Ehevertrag mit einem Atheisten ist von Anfang an illegal. Eine Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, darf solche eine verderbte Ehe grundsätzlich nicht schließen, selbst dann nicht, wenn sie die Hoffnung hat, der Ehemann könnte sich nach der Heirat ändern. Sie müssten sich gemäß des Vorbilds der Weggefährtin [Muhammads], Umm Salim, verhalten. Sie weigerte sich, Abu Talha zu heiraten, denn er war ungläubig, bis er ein Muslim wurde. Imam Anas sagte, dies [sein Übertritt] war die größte Morgengabe, die der Islam kennt. So überlieferte an-Nisa’i [Überlieferungsnummer 3341]. Al-Albani stufte dies als authentische Überlieferung ein.

Die Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Heirat mit einem Ungläubigen sind klar und authentisch. Dies ist Konsens unter der Gelehrten der [muslimischen] Gemeinschaft. Allah sagte: ‚O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüfet sie. Allah weiß am besten, wie es um ihren Glauben bestellt ist. Wenn ihr sie dann als gläubig erfindet, so schicket sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese Frauen sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie diesen Frauen erlaubt. Jedoch zahlt [ihren ungläubigen Ehemännern] das zurück, was sie [für sie] ausgegeben haben. Und es ist keine Sünde für euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Mitgift gegeben habt. Und haltet nicht am Eheband mit den ungläubigen Frauen fest, sondern verlangt das zurück, was ihr [für sie] ausgegeben habt, und laßt [die Ungläubigen] zurückverlangen, was sie [für die Frauen] ausgegeben haben. Das ist Allahs Gebot. Er richtet zwischen euch. Und Allah ist allwissend, allweise.‘ (Sure 60,10)

Und Allah sagte: ‚Und heiratet nicht Götzendienerinnen, ehe sie gläubig geworden, selbst eine gläubige Sklavin ist besser als eine Götzendienerin, so sehr diese euch gefallen mag. Und verheiratet [keine gläubigen Frauen] mit Götzendienern, ehe sie gläubig geworden, selbst ein gläubiger Sklave ist besser als ein Götzendiener, so sehr dieser euch gefallen mag. Jene rufen zum Feuer, Allah aber ruft zum Paradies und zur Vergebung durch Sein Gebot. Und Er macht Seine Zeichen den Menschen klar, auf daß sie sich ermahnen lassen.‘ (Sure 2,221)

Was Ihr Ehemann behauptet, ist unwahr, denn der Islam ist nicht nur für das Zeitalter Muhammads gültig, sondern eine Religion für alle Menschen bis zum Jüngsten Tag. Allah sagte: ‚Und wir haben dich [Muhammad] nur entsandt als Bringer froher Botschaft und Warner für die ganze Menschheit, jedoch verstehen die meisten Menschen es nicht.‘ (Sure 34,28) Und Allah sagte: ‚Sprich: «O ihr Menschen, ich bin euch allen ein Gesandter Allahs, dem das Königreich der Himmel und die Erde gehört. Es gibt keinen Gott außer Ihm. Er gibt Leben und Er läßt sterben. Darum glaubet an Allah und an Seinen Gesandten, den Propheten, den Makellosen, der an Allah glaubt und an Seine Worte; und folget ihm, auf daß ihr recht geleitet werdet.»‘. (Sure 7,158)

Kurzgesagt: Ihre Heirat ist verderbt und ungültig. Sie dürfen sich ihm [dem atheistischen Ehemann] nicht hingeben. Das gilt so lange, bis er zum Islam zurückkehrt, indem er das Glaubensbekenntnis spricht und die Vorschriften des islamischen Gesetzes [arab. Sharia] einhält. Falls er das nicht tut, muss die Ehe gerichtlicht geschieden werden. Falls dies Ihnen nicht möglich ist, oder kein religiöses Gericht erreichbar ist, verlangen Sie von Ihm die Scheidung. Falls er sie nicht ausspricht, lassen Sie sich scheiden, indem Sie auf Ihre Brautgabe verzichten.“

Quelle: http://www.islam-qa.com/ar/ref/22468

Rechtsgutachten vom 15. February 2009

Veröffentlicht: 16. April 2012 in Fatwasammlung

Frage: „Wie beurteilt der Islam einen Menschen, der den Propheten des Islam, widerlegt oder beleidigt?“

Antwort: „Allahs Propheten, Muhammad, zu beschimpfen, ist eine Form des Abfalls vom Islam, denn es widerspricht dem Glaubenszeugnis [des Islam], was besagt, dass Muhammad der Prophet Allahs ist. Das bedeutet, dass man an ihn [Muhammad] glauben, ihn lieben, für ihn einstehen und ihn verherrlichen soll. Allah sagte: ‚Die an ihn glauben und ihn stärken und ihm helfen und dem Licht folgen, das mit ihm hinabgesandt wurde, die sollen Erfolg haben.‘ (Sure 7,157)

Wer ein Muslim ist und den Propheten widerlegt, selbst wenn diese Widerlegung sich nur auf einen kleinen Teil dessen bezieht, was Allahs Prophet verkündet hat, oder er Allahs Propheten Muhammad für unvollkommen hält, sei es in Bezug auf religiöse Dinge, in Bezug auf sein Verhalten oder rechtliche Dinge oder wer Muhammad beschimpft, verflucht oder dessen Vorfahren herabsetzt, der gilt als Abgefallener vom Islam, wie es unter islamischen Gelehrten erwiesen ist. Er gilt als vogelfrei und muss getötet werden. Denn Allahs Prophet [Muhammad] hat gesagt: ‚Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet‘, und: ‚Ein Muslim darf nur in drei Fällen getötet werden.‘ Einer dieser Fälle ist, wenn ein Muslim seine Religion und die [islamische] Gemeinschaft verlässt.

.. Wenn er [der Atheist, der Muhammad herabgesetzt hat] sein Bedauern äußert, wird er dennoch auf jeden Fall getötet. Falls sein Bedauern wahrhaftig ist, nutzt dieses ihm [nur] bei Allah. Falls er, nachdem er sei Bedauern geäußert hat, nicht getötet wird, ermutigt dies jeden Heuchler, so etwas [ebenfalls] zu tun, um dann sein Bedauern zu äußern [um der Todesstrafe zu entkommen]. Die Entschuldigung wird so nur benutzt, um den Islam und die Muslime zu verspotten.“

Quelle: islamlight.net/index.php?option=com_ftawa&task=view&Itemid=0&catid=1063&id=11607

Rechtsgutachten-Nr.: 19206 vom 05.07.2004

Veröffentlicht: 16. April 2012 in Fatwasammlung

Frage: „Muss ein Ehemann weiter für den Unterhalt sorgen, wenn eine Ehefrau widerspenstig ist?“ [Wenn eine Ehefrau ihrem Mann den Gehorsam verweigert, ist er nach Shariarecht ermächtigt, ihr den Lebensunterhalt zu entziehen.]

Antwort: „Die Mehrheit der muslimischen Gelehrten ist sich darin einig, dass der muslimische Ehemann die Zahlung des Opferfestes für sich und für diejenigen leisten muss, für die er stellvertretend opfert: für seine Ehefrau, sei sie theoretisch seine Frau, wenn sie z. B. von ihm geschieden ist oder tatsächlich seine Frau. Abu Hanifa [einer der vier Gründer der sunnitischen Rechtsschulen] sieht das nicht als Pflicht des Ehemannes, sondern meint, die Ehefrau müsse diesen Tribut für sich selbst entrichten … Falls kein Eheleben mehr existiert, z. B. wegen des Todes [der Ehefrau] oder Trennung, gelten Sonderregeln für die Zahlungen beim Opferfest.

Die Pflicht zur Stellung des Lebensunterhaltes [für die Ehefrau] wird ungültig im Falle ihrer Widerspenstigkeit. Die Frau gilt in zwei Fällen als widerspenstig: Wenn sie ihrem Ehemann den ehelichen Verkehr nicht ermöglicht oder wenn sie ihre Ehewohnung ohne die Erlaubnis des Ehemannes oder ohne einen triftigen Grund verlässt.“

Quelle: http://www.al- eman.com/Ask/ask3.asp?id=19206&hide1=2&Next=&select1=*&select2=*&rad1=&dbegin=&mbegin=&ybegin=&dend=&mend=&yend=&rad2=MOF&idser=&wordser=%E4%C7%D4%D2

Von dem offiziellen Rechtsgutachtergremium Ägyptens